Alkohol in der Öffentlichkeit

Berlin Info: Alkohol in der Öffentlichkeit

Alkohol in der Öffentlichkeit – eine leere Sektflasche – Photo: T.bortels/nuberlin.com

Das Wichtigste zuerst, auch wenn es den meisten bekannt sein dürfte: In Berlin ist das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit nicht generell verboten – weder in Berli,n noch anderswo in Deutschland. Oder mit anderen Worten: In Deutschland ist das Trinken in der Öffentlichkeit erlaubt. Man bekommt keinen Strafzettel, wenn man auf der Straße ein Bier trinkt – und man bekommt auch kein Bußgeld, wenn man im Park eine Flasche Wein trinkt. Trinken in der Öffentlichkeit ist ja fast so etwas ein nationales Erbe, wenn man an all die Biergärten, Picknicks und Feierabendbiere denkt. Und das Mindestalter für den Alkoholkonsum ist im Vergleich zu anderen Ländern relativ niedrig: Im Grunde muss man 16 Jahre alt sein, um in Deutschland Alkohol trinken zu dürfen. Aber bevor wir in die Details eintauchen, beginnen wir lieben mit einer kleinen feinen Warnung:

Mit großer Freiheit kommt große Verantwortung! Bitte sei dir immer darüber bewusst, dass es immer Menschen um dich herum gibt, die vielleicht in einer ganz anderen Stimmung sind als Du. Du bist nicht allein – auch wenn Du das vielleicht glaubst. Während Du Dich amüsierst müssen andere vielleicht nur ein paar Stunden später arbeiten und wollen einfach nur schlafen. Und selbst wenn viele Leute um Dich herum sind, ist es gut möglich, dass einige einfach nur einen schönen, warmen, ruhigen Abend im Freien genießen wollen. Nur weil einen wunderbaren Urlaub in Berlin verbringst heißt das nicht, dass sich alle anderen auch amüsieren müssen. Also bitte benimm Dich! Danke! Nun aber zu den Grundlagen…

Ausnahmen – wo man in der Öffentlichkeit nicht trinken sollte

Während das Trinken in der Öffentlichkeit wie gesagt fast schon als nationales Erbe betrachtet werden kann, haben sich die Dinge in den letzten Jahren ein wenig geändert, da sich einige Leute tatsächlich schlecht benommen haben. Das bedeutet nicht, dass das Trinken in der Öffentlichkeit verboten werden sollte – aber es ist sicherlich nicht mehr so „liberal“ wie früher.

Ein Beispiel: Früher war es völlig in Ordnung, in Berlin Mitte auf dem Alexanderplatz zu trinken. Dann gab es einige Sommer der Liebe und des Friedens und der Trunkenheit – buchstäblich Hunderte von Teenagern trafen sich direkt am Fuße des Berliner Fernsehturms und feierten relativ regelmäßig die Nacht durch. Dann ist die Stadtverwaltung aktiv geworden, hat ein entsprechendes Gesetz erlassen und jetzt ist das Trinken auf diesem Teil des Alexanderplatzes nicht mehr erlaubt. Aber wenn Du zufällig auf einer der Parkbänke auf dem Alex sitzt und ein oder zwei Bierchen trinken, ist das wahrscheinlich immer noch völlig in Ordnung, selbst für das Ordnungsamt.

Früher war es auch völlig in Ordnung, ein Bier in der U-Bahn, der S-Bahn oder der Straßenbahn zu trinken – sogar im Bus ging das ohne Probleme. Heutzutage weisen kleine Schilder darauf hin, dass in diesem Teil des Berliner Nahverkehrs weder gegessen noch getrunken werden darf. In Straßenbahnen und Bussen und S-Bahnen habe ich diese Schilder tatsächlich noch nicht gesehen – was nicht automatisch bedeutet, dass das Trinken in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt wäre. Aber wenn man zum Beispiel an einem Wochentag nach 17 Uhr mit der U-Bahn fährt, wird man feststellen, dass einige Leute auf dem Heimweg von der Arbeit noch ihr Feierabendbier in der Öffentlichkeit genießen werden.

Gesunder Menschenverstand – Trinken in der Öffentlichkeit vs. sich in der Öffentlichkeit betrinken

Wofür auch immer Du Dich entscheidest – bitte reiß Dich ein bisschen zusammen und benimm Dich so, dass Dein Verhalten nicht zum Ärgernis der anderen wird! Deutschland ist nicht nur für sein Bier berühmt, sondern auch für seine Bierkultur. Nur weil es nicht verboten ist, ist es noch lange nicht ‚OK‘. Ein Bier in der Öffentlichkeit zu trinken war immer in Ordnung und wird es auch immer sein. Aber saufen und schreien und Leute beleidigen und sich daneben benehmen, als wäre es der letzte Tag auf dieser Seite des Sonnensystems, wird nie ‚OK‘ sein.

Also – schnapp Dir ein Sixpack, eine Flasche Rotwein und ein paar Gläser, etwas Käse, etwas Brot, was auch immer. Schnapp Dir einen Freund, eine Kollegin, die lieben Nachbarn und erobere die Straße zurück! Gehe in den nächstgelegenen Park oder treffe Dich an einer Straßenecke, vor einem Späti oder wo auch immer Ihr Euch sich gerne treffen möchtet. Aber bitte stelle Dir vor, es wäre ein „Picknick“ mit Arbeitskollegen oder ein ähnlich offizielles Ereignis – denn Du befindest Dich sich im öffentlichen Raum!

Das wichtigste zum Schluß: Nachdem Ihr Euer „Picknick“ beendet habt lasst bitte keinen Müll zurück! Nehmt Euren Müll mit! Oder entsorgt die Partyreste in einer der vielen Mülleimer, die es ja nun fast überall gibt. Umd bitte auch an Kronkorken und Zigarettenkippen denken! Das mag jetzt vielleicht kleinlich wirken, aber den Boden einiger Parks ist bereits derartig mit Kronkorken und Zigarettenkippen gepflaster, dass dort nichts mehr wachsen kann!

Leere Pfandflaschen am besten neben die Mülltonne stellen. Im Zweifelsfalle einfach alle Flaschen direkt neben einen Mülleimer stellen – dann kann die BSR ggf. den Müll bereits vor Ort sortieren und die Pfandflaschen finden höchstwahrscheinlich vor Eintreffen der BSR bereits einen dankbaren Abnehmer.

Nochmal zusammengefaßt: Bitte benehmt Euch, so dass die benachbarte und/oder nachfolgende „Picknick-Gruppe“ ihr Picknick genauso genießen kann, wie Ihr selbst es genossen habt. Danke!

Alkohol im Straßenverkehr – Radfahren, Autofahren

Während es vermutlich fast immer eine gute Idee ist, im Park zu stzen, ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss keine wirklich gute Idee. Ja, in Deutschland ist Alkohol am Steuer nach wie vor in einem gewissen Rahmen erlaubt. Aber noch einmal: Nur weil es innerhalb bestimmter Grenzen legal ist, heißt das nicht, dass es eine gute Idee ist. Und die entsprechenden Gesetze sind in den letzten Jahren sogar noch etwas verschärft worden: In Westdeutschland und West-Berlin lag die zulässige Promillegrenze früher bei 0,8‰ – seit 2001 wurde sie auf 0,5‰ gesenkt. Und wenn man einen Fehler macht, ein Verkehrsschild ignoriert oder ähnliches, kann man seinen Führerschein sogar schon bei 0,3‰ Blutalkohol verlieren.

Nach deutschem Recht darf man unter dem Einfluß von Alkohol oder anderen Drogen eigentlich kein Fahrzeug lenken. Für das Fahren eines Autos gilt die oben genannte Grenze von 0,5‰. Das bedeutet zweierlei: Auch Fahrradfahren ist ab einem bestimmten Punkt illegal – Reiten auf einem Pferd ist vielleicht noch unreguliert :) obwohl ich vermute, dass ein Pferd in den Augen des Gesetzes auch ein Fahrzeug ist.

Soweit ich weiß, liegt der theoretisch zulässige Alkoholspiegel beim Fahrradfahren bei 1,6‰ – aber die Polizei kann bereits einen Strafzettel ausstellen (und Dich vor Gericht zerren), wenn Du eine höhere Blutalkoholkonzentration als 0,3‰ oder ggf. sogar weniger hast, wenn die Beamten der Meinung sind, dass Du „auffällig“ gefahren bist. Ich würde also dringend empfehlen, das nicht auszuprobieren.

Öffnungszeiten / Schließzeit / Sperrstunde / Letzte Runde

Das Berliner Nachtleben ist eigentlich dafür bekannt, dass es (fast) keine Vorschriften bezüglich der Öffnungszeiten gibt. Das bedeutet, dass eine Bar, ein Restaurant oder ein Club im Grunde genommen öffnen und schließen kann, wann immer der Besitzer oder das Personal das möchte.

Es gibt sogar einige Bars, Cafés und Clubs, die ein paar Tage hintereinander überhaupt nicht schließen. Es gibt im Grunde keine offiziellen Öffnungszeiten, keine Sperrstunde und keine letzten Bestellungen – außer denen, die der Barkeeper festlegt. Das bedeutet aber auch: Der Barkeeper hat das letzte Wort – der Barkeeper ist der Boss. Wenn er/sie sagt, die Party ist vorbei, dann ist die Party vorbei. Wenn er/sie sagt, dass du das Lokal verlassen sollst, dann solltest du einfach das Lokal verlassen. Kein Grund zum Streiten. Keine weiteren Fragen. Gehorche! Der Barkeeper hat immer Recht!

Ähnliche Regeln gelten auch für andere Orte, an denen Du Alkohol kaufen kannst: Spätis, Kioske, Fast-Food-Buden und sogar Tankstellen dürfen jede Art von Alkohol verkaufen – sei es Bier, Wein, Sekt oder sogar Schnaps, und zwar rund um die Uhr. Es hängt „nur“ von den Öffnungszeiten des jeweiligen Geschäfts ab.

In manchen Gegenden müssen Bars allerdings den Ausschank auf der Terrasse abends einstellen. Das ist im Grunde eine Konsequenz aus dem Verhalten der Leute, die draußen sitzen, laut sind und die Nachbarn belästigen. Und das ist echt nicht gut – insbesondere in Zeiten, wo einige Leute einfach keine Lust haben, in einem vollgepackten Innenraum zu feiern und stundenlang die Ausdünstungen anderer Gäste zu inhallieren.

Also noch einmal: Wenn Du möchtest, dass die Berliner Partyszene so liberal bleibt, wie sie jetzt ist, dann benimm Dich bitte entsprechend! Danke!



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